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10.02.2020 - Gutachtenanforderung und Fahrerlaubnisentziehung nach Drogenvortest

Datum der Entscheidung
10.02.2020
Aktenzeichen
2 B 269/19
Normen
AGVwGO Art 8
DSGVO Art 2
DSGVO Art 9
FeV § 14
FeV § 14 Abs 1 S 1 Nr 2
FeV § 46 Abs 3
StVG § 2 Abs 12
Rechtsgebiet
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen
Schlagworte
ärztliches Gutachten
Drogenkonsum
Drogenschnelltest
Drogenvortest
Fahrerlaubnisentziehung
Gutachtenanordnung
Kokain
Leitsatz
1. In Ländern, in denen das Vorverfahren im Fahrerlaubnisrecht abgeschafft ist, kann ein ärztliches Gutachten nach Bekanntgabe des Entziehungsbescheides nicht mehr vorgelegt werden.

2. Ein positiver Drogenvortest rechtfertigt die Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens, es sei denn, bei summarischer Prüfung erscheint ein falsches Testergebnis überwiegend wahrscheinlich.

3. Die Übermittlung des Ergebnisses eines Drogenvortests durch die Polizei an die Fahrerlaubnisbehörde ist datenschutzrechtlich zulässig.

4. Eine Frist von 2 Monaten ist für die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zum Drogenkonsum in der Regel angemessen.