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29.07.2019 - Sicherstellungszuschlag nach § 5 Abs. 2 KHEntgG

Datum der Entscheidung
29.07.2019
Aktenzeichen
1 LA 206/17
Normen
KHEntgG § 5 Abs 2
Rechtsgebiet
Krankenhausrecht einschließlich Krankenhauspflegesätze
Schlagworte
Betriebsstätte
Neonatologie
Sicherstellungszuschlag
Standort
Leitsatz
§ 5 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG a.F. lässt eine Differenzierung nach dem Ort der Leistungserbringung nicht zu.