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10.09.2018 - Sondergebiet Technologiepark

Datum der Entscheidung
10.09.2018
Aktenzeichen
1 B 20/18
Normen
BauGB § 1 Abs 7
BauGB § 2 Abs 3
BauNVO § 17
VwGO § 47 Abs 6
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Baumassenzahl
Bebauungsplan
Konflikttransfer
Maß der baulichen Nutzung
Sondergebiet
Technologiepark
Universität
Verkehrslärm
Leitsatz
1. Im Einzelfall liegt kein Verstoß gegen § 2 Abs. 3 BauGB vor, wenn der planbedingte Verkehrslärm nicht ermittelt worden is.t

2. Die Obergrenzen des § 17 Abs. 1 BauNVO bieten keine Begrenzungen kraft Gesetzes, die in den entsprechenden Gebietstypen zusätzlich zu den Festsetzungen Anwendungen finden. Adressat der Vorschrift ist allein die planende Gemeinde.