Sie sind hier:

17.03.2017 - Unerlaubte Einreise; Verteilung auf die Bundesländer; Bestandskraft der Vorspracheverpflichtung

Datum der Entscheidung
17.03.2017
Aktenzeichen
1 B 33/17
Normen
AufenthG § 15a Abs 1
AufenthG § 15a Abs 2
AufenthG § 15a Abs 4
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
unerlaubte Einreise
Vorspracheverpflichtung
Verteilungsanordnung
Bestandskraft
Leitsatz
Bei der Vorspracheverpflichtung nach § 15a Abs. 2 AufenthG und der Verteilungsanordnung nach § 15a Abs. 4 AufenthG handelt es sich um zwei vollständig anfechtbare Teilentscheidungen, die jeweils in Bestandskraft erwachsen können.