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14.09.2010 - Ausschluss von Einzelhandelsbranchen in einem Bebauungsplan

Datum der Entscheidung
14.09.2010
Aktenzeichen
1 D 45/07
Normen
BauGB 1998 § 1 Abs 6
BauNVO § 1 Abs 9
BauNVO § 6 Abs 2 Nr 3
BauNVO § 8 Abs 2 Nr 1
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Einzelhandel
Versorgungsstruktur
Versorgungsbereich
Leitsatz
Besondere städtebauliche Gründe im Sinne von § 1 Abs. 9 BauNVO können es rechtfertigen, einzelne Einzelhandelsbranchen aus dem Kreis der in einem Mischgebiet oder einem Gewerbegebiet allgemein zulässigen Einzelhandelsbetriebe auszuschließen.