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19.07.2011 - Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer Baugrenze; Nachbarschutz

Datum der Entscheidung
19.07.2011
Aktenzeichen
1 B 128/11
Normen
BauGB § 31 Abs 2
BauNVO § 23 Abs 3
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Befreiung
Nachbarschutz
Maß der baulichen Nutzung
Baugrenze
Gebot der Rücksichtnahme
Leitsatz
Ob eine Baugrenze nachbarschützend ist, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträger bzw. ihrer konkreten objektiven Funktion ab (st. Rspr. des OVG).