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29.05.2012 - Nutzungsuntersagung; illegal betriebene Spielhalle

Datum der Entscheidung
29.05.2012
Aktenzeichen
1 B 161/11
Normen
BauGB § 31 Abs 1
BauGB § 34 Abs 2
BauNVO § 6 Abs 2
BauNVO § 8 Abs 3 Nr 1
BremLBO 2009 § 79 Abs 1
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Mischgebiet
Spielhalle
Öffnungszeiten
Nutzungsuntersagung
Leitsatz
Zur Anwendung des Gleichheitssatzes bei Nutzungsverboten gegenüber dem illegalen Betrieb von Spielhallen (hier: nicht genehmigte Verlängerung der Öffnungszeiten).