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03.05.2016 - Schutz eines zentralen Versorgungsbereichs; fehlende Antragsbefugnis eines Konkurrenten

Datum der Entscheidung
03.05.2016
Aktenzeichen
1 D 260/14
Normen
BauGB § 1 Abs 6 Nr 4
VwGO § 47 Abs 2 S 1
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Antragsbefugnis
Konkurrentenschutz
Versorgungsbereich
Leitsatz
Gewerbetreibenden in einem zentralen Versorgungsbereich der Gemeinde fehlt die Antragsbefugnis gegen einen Bebauungsplan, der die Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe in der Gemeinde ermöglicht. Das gilt auch dann, wenn die weitere Ansiedlung möglicherweise den vorhandenen zentralen Versorgungsbereich gefährdet.