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27.03.2017 - Übergangswohnanlage für Flüchtlinge

Datum der Entscheidung
27.03.2017
Aktenzeichen
1 B 4/17
Normen
BauGB § 31 Abs 2
BauGB § 246 Abs 12
BauGB § 246 Abs 13
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Übergangswohnungen
Flüchtlinge
Nachbarschutz
Leitsatz
Zum Nachbarschutz gegenüber der Errichtung einer befristeten Übergangswohnanlage für Flüchtlinge und Asylbegehrende