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20.12.2016 - Anfechtung der Hochwassergebietsverordnung Weser

Datum der Entscheidung
20.12.2016
Aktenzeichen
1 D 83/14
Normen
BremVwVfG § 73
BremWG § 57 Abs 1
BremWG § 57 Abs 2
BremWG § 58
VwGO § 47
Rechtsgebiet
Wasserrecht
Schlagworte
Auslegungsfrist
Fristbestimmung
Hochwassergebietsverordnung
Überschwemmungsgebiet
Leitsatz
1. In Verfahren zum Erlass einer Hochwassergebietsverordnung nach § 57 Abs. 1 BremWG ist ein Anhörungsverfahren durchzuführen, bei dem der Verordnungsentwurf einen Monat lang auszulegen ist.

2. Wird die einmonatige Auslegungsfrist nicht eingehalten, führt dies zur Nichtigkeit der Rechtsverordnung.