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12.12.2008 - Verbot der Demonstration "Anti-Repression"

Datum der Entscheidung
12.12.2008
Aktenzeichen
1 B 595/08
Normen
GG Art 8
VersammlG § 15 Abs 1
Rechtsgebiet
Versammlungsrecht
Schlagworte
Gewalttätigkeiten
Unfriedlichkeit
Versammlungsverbot
Leitsatz
Eine Versammlung kann verboten werden, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass aus ihr heraus Gewalttätigkeiten begangen werden.