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16.10.2006 - EU-Führerschein; Entziehung

Datum der Entscheidung
16.10.2006
Aktenzeichen
1 B 310/06
Normen
FeV § 11 Abs 8
FeV § 46 Abs 3
RL 91/439 Art 1 Abs 2
RL 91/439 Art 7 Abs 1
RL 91/439 Art 8 Abs 2
Rechtsgebiet
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen
Schlagworte
EU-Führerschein
Gegenseitige Anerkennung
Medizinisch-Psychologisches Gutachten
Leitsatz
Entsteht nach Erteilung des EU-Führerscheins ein qualifizierter Anlass zur Prüfung, ob von dem Betreffenden eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs ausgeht, verbietet Gemeinschaftsrecht es nicht, vor Erteilung des EU-Führerscheins eingetretene Sachverhalte (hier: wiederholte Trunkenheitsfahrten) in die Gefahrenprognose einzubeziehen.