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21.02.2007 - Kopftuchverbot im Vorbereitungsdienst rechtlich zulässig

Datum der Entscheidung
21.02.2007
Aktenzeichen
2 A 279/06
Normen
BremLV Art 32 Abs 1
BremLV Art 33
BremLV Art 4 S 1
BremLV Art 4 S 2
GG Art 12 Abs 1
GG Art 4 Abs 1
GG Art 6 Abs 2
GG Art 7 Abs 1
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
abstrakte Gefährdung
Duldsamkeit
Einzelfallprüfung
Elternrecht
Freiheit der Berufswahl
Glaubensfreiheit
islamisches Kopftuch
Lehramtsanwärterin
Muslima
Neutralitätsgebot
öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
Rücksichtnahme
Leitsatz
Eine Lehramtsanwärterin moslemischen Glaubens, die nicht bereit ist, beim Unterrichten auf das sog. islamische Kopftuch zu verzichten, kann in Bremen nicht zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden. Ihrem Teilhaberecht auf freie Berufswahl steht das für alle Lehrer geltende Neutralitätsgebot des Art. 33 S. 2 BremLV entgegen.