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30.01.2014 - Konkurrentenstreit um Stelle einer hauptamtlichen Stadträtin/eines haupt-amtlichen Stadtrates als Baudezernent/in in Bremerhaven

Datum der Entscheidung
30.01.2014
Aktenzeichen
2 B 258/13
Normen
GG Art 33 Abs 2
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Bewerbungsverfahrensanspruch
Magistratsmitglied
Verschwiegenheitspflicht
Leitsatz
1. Zur Auslegung des Merkmals "mehrjährige Leitungserfahrung" in einer Stellenausschreibung.

2. Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ist nur bei Hinzutreten weiterer Umstände zugleich auch eine Verletzung des Grundsatzes der Bestenauslese oder des Gebots der Chancengleichheit im Bewerbungsverfahren.