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Aufgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Neben einem Wohnhaus wurde ein Supermarkt genehmigt. Der Asylantrag einer geflüchteten Familie wurde abgelehnt. Eine Abiturientin hat keinen Studienplatz erhalten, ein Kind keinen Kindergartenplatz. Täglich treffen Behörden Entscheidungen, die große Bedeutung für das Leben der betroffenen Menschen haben. Manche davon sind umstritten und auch der besten Verwaltung unterlaufen Fehler. In einem Rechtsstaat können die Bürgerinnen und Bürger sich zur Wehr setzen, wenn sie meinen, dass ihre Rechte von Verwaltungsbehörden verletzt wurden. Hierfür ist in Deutschland die Verwaltungsgerichtsbarkeit dar. Sie prüft auf Antrag der Betroffenen, ob behördliche Maßnahmen mit Recht und Gesetz vereinbar sind. Dabei ist sie von der Verwaltung unabhängig. Vor ihren Gerichten begegnen sich Staat und Bürger auf Augenhöhe. Die Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit sind die Verwaltungsgerichte (in der Regel als erste Instanz), die Oberverwaltungsgerichte (in der Regel als zweite Instanz) und das Bundesverwaltungsgericht (in der Regel als dritte Instanz).

Für einige Rechtsgebiete sieht das Grundgesetz besondere Verwaltungsgerichtsbarkeiten vor: So entscheiden die Finanzgerichte über Steuerstreitigkeiten und die Sozialgerichte zum Beispiel über Renten-, Krankenversicherungs- und Sozialhilfestreitigkeiten.

Eine stetig wachsende Bedeutung nimmt in der Tätigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Mediation ein. Hier werden Konflikte nicht durch Urteile oder Beschlüsse entschieden, sondern speziell ausgebildete Richterinnen und Richter versuchen, den Beteiligten bei einer einvernehmlichen Lösung zu helfen.